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AGB  ivaninkart

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der Einzelunternehmung ivan skinart erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen. Dabei handelt es sich insbesondere um das Stechen von Tattoos (tätowieren), das Anbringen von Piercings (piercen) und den Verkauf von Waren. 

§ 2 Dienstleistungen und Mindestalter

IvanSkinart erbringt folgende Dienstleistungen:

-         Stechen von Tattoos (ganzer Körper)

-         Anbringen von Piercings (ganzer Körper)

-         Verkaufen von Bildern, Tattoos und T-Shirts

Das Mindestalter für das Stechen von Tattoos und das Anbringen von Piercings beträgt 16 Jahre. Personen unter 16 Jahren werden nicht bedient.

Personen unter 18 Jahren bedürfen einer schriftlichen und unterschriebenen Zustimmung der Eltern. Liegt eine solche nicht vor, kann die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht werden.

ivaninkart Einzelunternehmung behält es sich vor, gewisse Kunden und Motive auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Terminabsagen

Telefonisch oder schriftlich vereinbarte Termine sind bei Verhinderung spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Wird der Termin zu spät oder gar nicht abgesagt, ist die hälfte des vereinbarten Preises fällig oder mindestens CHF 150.00 plus CHF 150- wenn keine Zahlung für das Design getätigt wurde. Diese Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Dasselbe gilt für Personen unter 18 Jahren, welche einen Termin vereinbaren und keine unterschriebene schriftliche Zustimmung der Eltern mitbringen.

§ 4 Einverständniserklärung und Offenlegung Prädispositionen

Bevor ein Tattoo gestochen oder ein Piercing angebracht werden kann, hat der Kunde zwingend eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, in der er dem Dienstleistungserbringer diesen Vorgang ausdrücklich erlaubt. Diese Einverständniserklärung wird dem Kunden von ivaninkart Einzelunternehmung vorgelegt.

Überdies hat der Kunde ein vorgefertigtes Formular über die Offenlegung allfälliger Prädispositionen vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.

Die Unterzeichnung der Einverständniserklärung und des Formulars betreffend Offenlegung allfälliger Prädispositionen ist zwingende Voraussetzung für die Dienstleistungserbringung durch ivaninkart Einzelunternehmung.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben in vorstehend genanntem Formular wahrheitsgetreu zu machen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50‘000.00 an. Diese Summe ist innert 30 Tagen nach Entdeckung der Unwahrheit der Angabe an ivaninkart zu überweisen.

 

§ 5 Haftungsbeschränkung

ivaninkart lehnt – sofern gesetzlich möglich – jegliche Haftung für durch ihre Mitarbeiter bei der Erbringung einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung verursachten Sach- und Körperschäden ab.

§ 6 Anwendbares Recht

Auf sämtliche vertraglichen und vorvertraglichen Verhältnisse zwischen ivaninkart und ihren Kunden, ist schweizerisches Recht anwendbar.

§ 7 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnis zwischen der ivaninkart und einem Kunden ist Arrecife.

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